Fachanwälte für Familienrecht –
Schwolow, Fitting-Perlak & Kollegen in Regensburg und Straubing

Eine Trennung ist meist ein Wendepunkt im Leben

Existenzielle Fragen stellen sich:

Wo werde ich leben? Kann ich mir das leisten? Wo leben die Kinder? Was passiert mit dem Haus, den gemeinsamen Schulden? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wie viel Unterhalt muss ich zahlen/bekomme ich und wie lange? Wer bekommt die Wohnung, das Auto? Wo bekomme ich Hilfe? Wie werden die Kinder es aufnehmen und wie oft darf ich sie sehen? Wann ist der beste Zeitpunkt die Trennung auszusprechen?

Viele dieser Fragen können bereits in einer ersten Beratung geklärt werden. Voraussichtliche Ansprüche können berechnet, Wünsche geklärt und in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

Wir stehen gerne an Ihrer Seite

Professionelle juristische Hilfe

Warten Sie nicht zu lange und nehmen Sie professionelle juristische Hilfe in Anspruch.

Es gibt Ihnen Sicherheit und hilft die richtigen Weichen zu stellen. Eine Klärung der Situation nimmt die Angst vor der Ungewissheit und ist dabei meist wesentlich günstiger als erwartet.

 

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Schwolow, Fitting-Perlak & Kollegen

Cranachweg 3
93051 Regensburg

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Fax:: 0941-990073

www.rechtsanwalt-schwolow.de

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94315 Straubing

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Themen zum Familienrecht

Rechtliche Grundlagen

Unterhalt

Wie sieht meine finanzielle Situation im Fall einer Trennung aus?

Diese wichtige Frage ist ein zentrales Thema. Alles was zur Beantwortung dieser Frage notwendig ist, sind die Gehaltsnachweise des letzten Jahres vor Trennung oder bei Selbständigen die Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre. Dies von jeweils beiden Partnern. Eine überschlägige Berechnung kann schnell erstellt werden. Dies schafft Sicherheit und Überblick. Ebenso miteinzubeziehen sind alle Verpflichtungen, Versicherungen und Schulden, ebenso wie zusätzliche Einnahmen z.B. aus Miete oder Kapitalanlage.

Bringen Sie alle Papiere zum ersten Termin mit

Ein wichtiger Hinweis für Sie:

Unterhalt wird nicht automatisch fällig, sondern erst ab Aufforderung in nachweisbarer Form. Diese Aufforderung ist häufig das Erste was ich für Sie tun kann.

Wenn Sie selbst der Adressat einer Aufforderung sind, lassen Sie keine Zeit verstreichen. Zum einen kann die Forderung überhöht sein und überzahlter Unterhalt ist in den seltensten Fällen rückforderbar. Für den Fall, dass Fristen in Aufforderungen nicht eingehalten werden, ist ebenfalls von finanziell ungünstigen Folgen auszugehen, da nach Fristablauf mit einer Klage zu rechnen ist.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Der Unterhalt für gemeinsame Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Kinder ist vorrangig zu berechnen und zu leisten. Das Gesetz sieht hier einen festen Betrag vor, je nach Alter und Einkommen des Pflichtigen, der aus der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen ist. Je nach Fall sind hier Abstufungen vorzunehmen die erst nach genauer Kenntnis der Sachlage festzulegen sind.

Im zweiten Schritt wird der Ehegattenunterhalt berechnet. Dieser richtet sich zunächst nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Je länger die Trennung dauert, bzw. die Scheidung rechtskräftig ist, werden andere Gesetzestatbestände angewendet die zu einer Kürzung und Befristung des Unterhalts führen.

Quasi wie bei einem Arzt führe ich eine genaue Anamnese aller Umstände durch, um eine zutreffende rechtliche Einschätzung der Situation abgeben zu können. Manchmal ist die Hinzuziehung eines Spezialisten von Nöten, z.B ein Sachverständiger oder ein Steuerberater, um Einzelheiten abzuklären.

Aufgrund des funktionierenden hausinternen Netzwerkes sind so gut wie alle Spezialisten im Haus vor Ort und auf kurzen Wegen erreichbar.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Kinder

Eine der am härtesten umkämpften Scheidungsfolgen ist oft die Frage, wer die Kinder weiter betreut und wer sie wie oft sehen darf, wie der sogenannte Umgang mit den gemeinsamen Kindern ausgestaltet wird.

Gleichzeitig richtet sich der Unterhaltsanspruch der Kinder gegen denjenigen, bei dem die Kinder nicht ihren Lebensmittelpunkt haben.

Ausschlaggebend bei der richterlichen Beurteilung dieser Frage sind Punkte wie:

Wer betreute die Kinder in der Vergangenheit intensiver?

Wer garantiert eine optimale Versorgung der Kinder in der Zukunft?

Wer fördert die Kinder in schulischen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten am besten?

Wer bietet den Kindern ein stabiles Umfeld und die gewohnten sozialen Kontakte?

Nicht zu vergessen, der eigene Wunsch der Kinder ab einem bestimmten Alter.

Meist wird bei diesen Fragen das Jugendamt um seine fachliche Stellungnahme gebeten, oft auch Sachverständige mit einem Gutachten beauftragt. Dem Kind wird meist ein Verfahrensbeistand, quasi als Anwalt des Kindes, zur Seite gestellt.

Positiv ist hierbei, dass die Gerichte seit Einführung des FamFG angehalten sind eine sehr schnelle, dem Kindeswohl dienliche, zumindest vorläufige Regelung zu treffen, die in den meisten Fällen Bestand hat. Auch hier bewährt es sich frühzeitig eine Regelung dieser Fragen anzustreben und zum Wohle des Kindes zu beantworten.

Die Rechte der Väter, auch die der nichtehelichen leiblichen Väter wurden gestärkt. Dies führte bereits in der Vergangenheit häufig dazu, dass den Vätern das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie ein großzügiges Umgangsrecht und das Mitsorgerecht gewährt wurde.

Haben Sie Fragen hierzu? Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin.

Vermögen

Der sogenannte Zugewinnausgleich – eine Ehebilanz

Sofern Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben der diesen Punkt regelt, ist ab dem Datum der Trennung eine Zugewinnausgleichsberechnung möglich, die nach rechtskräftiger Scheidung zu einem Zahlungsanspruch einer der beiden Ehepartner führen kann. Dabei bleibt zunächst jeder Ehegatte Inhaber seiner Vermögenspositionen, z.B. bleibt der Ehepartner dessen Name bei einer Immobilie im Grundbuch steht, auch der alleinige Inhaber dieses Grundstückes. Der alleinige Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung bleibt allein Berechtigter der hier angesammelten Werte.

Die Eheleute sind sich zur gegenseitigen Auskunft über die während der Ehezeit angesammelten Werte verpflichtet. Hat einer der Partner ein höheres Vermögen während der Ehezeit angesammelt, hat er dem Anderen einen hälftigen Ausgleich des überschießenden Betrages in Geld zu zahlen.

Dies ist natürlich eine sehr vereinfachte Darstellung der Berechnung. Schenkungen während der Ehezeit sind zu berücksichtigen, sowie auch ein Schuldenabbau bei Einbringen von Schulden eines Ehepartners. Auch der Schuldenabbau stellt einen vermögenswerten Vorteil dar.

Wichtig zu wissen ist, dass das sog. Anfangsvermögen der Eheleute zum Stichtag der standesamtlichen Hochzeit eine wichtige Rolle spielt. Sprich, alle vermögenswerten Positionen die der einzelne Ehepartner bereits mit in die Ehe gebracht hat. Je höher diese Position ist, umso besser für denjenigen der Eheleute, der dies beweisen kann. Diese vermögenswerten Positionen müssen belegt werden. Ein Unterfangen, das sich nach Jahrzehnte langer Ehe oft als sehr schwierig herausstellt. Es ist daher anzuraten, alle Kontoauszüge, Depotauszüge, Verträge ect. aus dieser Zeit gut aufzubewahren.

Beratung Ehevertrag

Sie heiraten! Ich gratuliere Ihnen von Herzen!

Der Gesetzgeber verbindet mit Ihrer standesamtlichen Heirat besondere juristische Folgen: Ihr Erbrecht ändert sich und Sie bilden von nun an eine Zugewinn und Versorgungsgemeinschaft.

Das klingt für den Moment gut. Die Lösungen des Gesetzgebers bilden für eine Vielzahl von Fällen eine gute Basis, dennoch treten hierbei oft überraschende und als nachteilig empfundene Ergebnisse auf.

Hinzu kommt die formelle amtliche Seite, verbunden mit hohen Kosten, langen Wartezeiten und Beweisproblemen im Ernstfall.

Sie haben es selbst in der Hand zusammen mit ihrem Partner, vor oder nach der Hochzeit eine eigene rechtliche von Ihnen gewünschte Basis für Ihre Ehe zu schaffen und eine individuelle Vereinbarung niederzulegen.

Insbesondere zu folgenden Themen:

  • Vermögensteilung
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Erbrecht

In folgenden Konstellationen bietet sich eine Beratung besonders an:

  • stark unterschiedliche Vermögens- und Einkommenssituation der Partner
  • Kinderplanung
  • Patchworkfamilien
  • Investitionen in das Vermögen des Partners vor und nach der Ehe
  • für Unternehmer/innen
  • Landwirts-Ehegatte

Gerne begleite ich Sie auf dem Weg zur passenden Lösung. Nutzen Sie diese Möglichkeit und stellen mir Ihre ersten Fragen am Telefon 09421 188 744 0. Die eingehenden E-Mails beantworte ich zeitnah.

Onlinescheidung

Um es gleich vorweg zu nehmen, eine echte Onlinescheidung gibt es nicht.

Das Scheidungsverfahren selbst erfordert immer ein persönliches Erscheinen der Eheleute vor Gericht.

Nichts desto trotz gibt es Fälle und Ehepartner, die im Wesentlichen alles geklärt haben und sich in Punkto Scheidung einig sind. Sofern keine weiteren Punkte zu klären sind, ein zügiges Verfahren gewünscht ist, sowie ein Höchstmaß an Zeitersparnis ohne persönliche Besprechungen, dem senden wir gerne das hierfür nötige Formular unserer Kanzlei zu. Hierin können Sie alle Punkte, die für den Scheidungsantrag nötig sind, eintragen. Die Kopie der Heiratsurkunde legen Sie bei, sowie eine unterschriebene Vollmacht der Kanzlei. Danach kann das Verfahren sofort eingeleitet werden.

Da mit der Scheidung die Teilung der während der Ehe angesammelten Rentenanwartschaften einhergeht, wird diesbezüglich immer eine Prüfung durch die Rechtsanwältin vorgenommen. Hier kommt es häufig zu Beratungsbedarf, der sodann auch gezielt von mir angesprochen und mit Ihnen abgeklärt wird wenn dies nötig ist.

Auch die Kosten für die Scheidung können im Vorfeld so genau wie möglich berechnet und schriftlich mitgeteilt werden.

Senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail oder rufen Sie kurz an.

Hilfe in Straubing

Nehmen Sie Hilfe an !

Wir möchten Ihnen exemplarisch einige Stellen in Straubing benennen die Ihnen kostenlos mit Beratung oder finanzieller Hilfe zur Seite stehen.

Im Einzelnen:

  • Erziehungsberatungsstelle Straubing, Krankenhausgasse 15, 94315 Straubing, Tel: 09421/188720
    Angebot: Mediation, Beratung der Eheleute, Erziehungshilfe
  • Beratungshilfe am Amtsgericht Straubing in der Kolbstr. 11, Tel: 09421/9495
    Angebot: Wer sich die Kosten einer anwaltlichen Rechtsberatung nicht leisten kann, bekommt dort einen sog. Beratungshilfeschein bei Nachweis über fehlendes oder geringes Einkommen. Mit diesem Beratungshilfeschein kann die Rechtsanwältin Ihre Tätigkeit direkt bei der Justizkasse abrechnen.
  • UVG-Stelle, Soziales Rathaus, Am Platzl 31, 94315 Straubing, Tel: 09421/9440
    Angebot: Diese Stelle bezahlt Kindesunterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wenn der Unterhaltsverpflichtete keinen Kindesunterhalt leistet
  • Jugendamt, Soziales Rathaus, Am Platzl 31, 94315 Straubing, Tel. 09421/9440
    Angebot: Das Jugendamt unterstützt die Eltern in der Trennungszeit ihre Aufgabe als Eltern gut zu regeln. Es hilft feste Umgangvereinbarungen zu finden oder gewährt z.B. Familienhilfe in Form von mobilen Familienhelfern die in der Familie Unterstützung bei der Erziehungsarbeit leisten.
  • Wohngeldstelle und Sozialamt, Am Platzl 31, 94315 Straubing, Tel: 09421/944907 und 944913
  • Jobcenter, Wittelsbacher Höhe 14, 94315 Straubing, Tel: 09421/186513
  • Wohnungsbaugenossenschaft für günstigen Wohnraum, Steinhauffstr. 17a, 94315 Straubing, Tel: 09421/92480
  • Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Straubing, Frau Hedi Werner, Soziales Rathaus am Platzl 31, 94315 Straubing, Tel: 09421/944981
  • Frauenhaus, Haus für das Leben e.V., Obere Bachstr. 12, 94315 Straubing, Tel: 09421/991217
  • Frauennotruf Straubing ( rund um die Uhr !), Tel: 09421/830486
  • ZAK e.V. Kulturzentrum für Frauen, Frau Martina Lipka, Friedhofstr. 67 a, 94315 Straubing, Tel: 0162-2176688

10 Tipp´s zur Trennung

1. Dokumente sichern

Nach einem Auszug ist es oft schwierig die nötigen Papiere, die die Beweisgrundlage sowohl für die Berechnung des Unterhalts, als auch eines Zugewinnausgleichsanspruches sind, zu erhalten. Daher ist es anzuraten bereits im Vorfeld von allen verfügbaren Dokumenten, wie Einkommensnachweisen, Steuerbescheiden, Kontoauszügen, Versicherungsverträgen etc. eine Kopie zu fertigen.

2. Trennungstag absichern

Der Trennungstag ist in mehrfacher Hinsicht wichtig.

Zum einen beginnt damit der Lauf des Trennungsjahres, der zum Einreichen des Scheidungsantrages berechtigt.

Zum anderen bildet der Trennungstag einen Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs.

Dieser Tag muss vor Gericht bewiesen werden. Es ist daher anzuraten diesen Tag mit einer schriftlichen Erklärung zu untermauern, oder mit einem klaren Auszugsdatum bennen zu können, verbunden mit einer Ummeldung am neuen Wohnsitz. Auch dies sollte dringend im Vorfeld besprochen werden, da die Ummeldung steuerliche Konsequenzen nach sich zieht.

3. Ausgleich der Rentenanwartschaften

Die während der Ehe angesammelten Rentenanwartschaften werden bei der Scheidung im Normalfall gegenseitig jeweils hälftig ausgeglichen. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Ausgleichsgemeinschaft nicht bereits mit der Trennung endet, sondern erst mit der Zustellung des Scheidungsantrages. Bei längeren Trennungszeiten ist daher das weitere Anwachsen der Ausgleichsansprüche zu berücksichtigen.

4. Unterhalt fordern

Für denjenigen, dem Unterhaltsansprüche zustehen, ist keine Zeit zu verlieren. Der Unterhaltsanspruch erwächst nicht automatisch, sondern erst ab Aufforderung. Diese Aufforderung muss in nachweisbarer Form zugestellt worden sein. Häufig ist dies das Erste was ich für Sie tun kann.

5. Erbrecht

Das Ehegattenerbrecht bleibt bis zum Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen bestehen! Wer dies verhindern möchte, kann über ein Testament die Ansprüche mindern. Ein notarieller Verzicht auf den Pflichtteil ist möglich.

6. Versicherungen

In vielen Versicherungsverträgen ist der Ehepartner, oder schlicht der gesetzliche Erbe als begünstigte Person für die Versicherungsleistung eingetragen. Prüfen Sie, ob dies einer Änderung bedarf. Auch diese Bezugsberechtigungen behalten ihre Gültigkeit nach der Trennung.

7. Auszug aus dem ehelichen Heim

Wer aus der ehelichen Wohnung auszieht, und dies nicht nur kurzfristig, schafft hiermit mit unter Fakten die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Zum einen kann dies den Beginn der Trennungszeit einläuten, als Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft mit den Kindern angesehen werden, Unterhaltsansprüche auslösen, sowie den Steuerklassenverlust im Folgejahr. Dies bei gleichzeitig weiter bestehender vertraglicher Bindung an Miet- oder Darlehensverträge. Holen Sie im Vorfeld anwaltlichen Rat ein.

8. Zugriff auf Vermögenspositionen während der Trennungszeit

Vorsicht bei Abhebung größerer Geldbeträge von gemeinsamen Konten oder Depots. Dies kann als sog. illojale Vermögensminderung betrachtet werden, zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleichsverfahren und einem vorzeitigen Ende des Güterstandes führen.

9. Gewaltschutz / Wohnungszuweisung

Scheuen Sie nicht bei gewalttätigen Auseinandersetzungen sofort die Polizei zu Hilfe zu rufen. Die Polizei ist befugt dem Gewaltausübenden gegenüber einen sog. Platzverweis auszusprechen und diesen aus dem Umfeld der Wohnung zu entfernen. Diese kurzfristige Maßnahme kann mit mit einen Gewaltschutzverfahren vor Gericht verlängert werden, sowie einem Wohnungszuweisungsverfahren. Dies sichert dem Opfer solcher Attacken die dauerhafte alleinige und ungestörte Nutzung der Wohnung.

10. Nehmen Sie Hilfe an !

Eine Trennung stellt die früheren Partner meist vor erhebliche persönliche und finanzielle Schwierigkeiten.

Unter dem Untermenüpunkt: „Hilfe in Straubing“ sind einige wichtige Stellen für Sie zusammengefasst. Sie erhalten dort professionelle Hilfe und finanzielle Unterstützung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Angrenzende Rechtsgebiete

Im Falle der Trennung bleiben die Eheleute oft noch geraume Zeit an gemeinsam eingegangenen Verpflichtungen gebunden, wie z.B. Mietverträge, Darlehen, Immobilien, Arbeitsverhältnisse, gemeinsam geführte Betriebe oder sonstige gesellschaftsrechliche Verknüpfungen.

Es ist sinnvoll all diese vertraglichen Bindungen im Zuge der Trennung zu prüfen und einer Kündigung, Auflösung oder Modifizierung zuzuführen.

Eine umfassende Beratung beinhaltet die Berücksichtigung dieser Punkte.